HAUPTUNTERSUCHUNG
Die GTÜ-Prüfingenieure sind im Sinne der Verkehrssicherheit tätig und arbeiten im Rahmen ihrer Prüftätigkeit im Namen und auf Rechnung der GTÜ. Sie setzen u. a. die in § 29 StVZO gesetzlich vorgeschriebenen Bestimmungen für Verkehrssicherheitsprüfungen um und handeln damit im hoheitlichen Auftrag
Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO mit integrierter Abgasuntersuchung (AU)
Nach dem Motto „Mehr Service für Sicherheit“ setzen sich die GTÜ-Prüfingenieure für Ihre
Sicherheit im Straßenverkehr ein und bringen bei positivem Ergebnis die Prüfplakette an.
Seit dem 01.12.1999 gibt es keine Toleranz mehr auf die Überschreitung der
Hauptuntersuchungsfrist. Damit Sie nicht irgendwann eine Mängelkarte hinter den
Scheibenwischern Ihres Fahrzeugs vorfinden, achten Sie auf die Daten, die Ihnen die
Prüfplakette auf dem hinteren Kennzeichen anzeigt. Darauf zu erkennen ist der Monat und
das Jahr, in dem die Durchführung der nächsten Hauptuntersuchung erforderlich ist. Die
Farbe gibt zusätzlich nochmals Aufschluss über das Jahr der Fälligkeit.
HU ERINNERUNG ? klicken sie hier
Nachweis einer Hauptuntersuchung ersetzt aufwändiges Vollgutachten
Mit der „Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr“ hat
die Bundesregierung das „Prüf- und Zulassungsverfahren von Fahrzeugen im
Straßenverkehr“ vereinfacht und beschleunigt. Prüfer aller anerkannten Kfz-Prüfinstitutionen
– und damit auch die Prüfingenieure der GTÜ – können nun Fahrzeuge, die länger als 18
Monate abgemeldet waren, im Rahmen einer Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO (HU)
prüfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die bereits vor dem 1. März 2007 stillgelegt wurden.
Damit ist der Weg frei für eine Wiederzulassung ohne aufwändiges „Vollgutachten“ durch
einen amtlich anerkannten Sachverständigen. Durch diese neue Regelung, die seit dem
1. März 2007 gilt, wird unnötiger Aufwand vermieden, Kosten gespart und mehr Bürgernähe
praktiziert. Außerdem kann die Wahl der Prüforganisation nun frei erfolgen.
Sicher durch die HU – mit Checklisten
Um Ihnen den Weg durch die HU zu erleichtern, haben wir Ihnen einige Checklisten
zusammengestellt.
Laden Sie sich die Checklisten bei der GTÜ ganz einfach herunter!
Sie vermissen noch etwas, haben Fragen oder auch Anregungen? Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne ausführlich und erstellen Ihnen ein erstes unverbindliches Angebot.
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