Der qualifizierte GTÜ Kfz-Sachverständige ist ein
neutraler Schiedsrichter im Spiel der Interessengruppen.
Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient
der Feststellung der unfallbedingt eingetretenen Schäden.
Es hat sowohl schadenfeststellenden , wie auch
beweissichernden Charakter. Im Kaskoschaden
berücksichtigt der GTÜ - Sachverständige die
vertraglichen Vorgaben und im Haftpflichtschaden die
gesetzlichen Bestimmungen sowie die geltende
Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung.
Die GTÜ-Sachverständigen sind neutral und unabhängig.
Somit gewährleistet die Sachverständigenorganisation,
dass der Geschädigte 100 % Schadenersatz geltend
machen kann.
Wichtig dabei ist, dass erst die Einschaltung eines
qualifizierten und unabhängigen Kfz-Sachverständigen
zur vollen Schadenersatzleistung führt.
Die Gutachtenerstellung erfolgt mit den neuesten
Technologien und mit den modernsten
- Kommunikationstechniken wie zum Beispiel:
Aktuellste Schaden-Kalkulationsprogramme mit
mobilen Erfassungsterminals einschließlich Online
Datenübertragung zum Auftraggeber - Digital- und Videokameras sowie optimierte
Texterfassung mittels Handscanner zur besonders
einfachen und sicheren Datenübernahme aus den
Fahrzeugpapieren